Gemäß § 20 des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder (TVA-L BBiG) erhaltet ihr bei erfolgreichem Abschluss eurer Ausbildung an der FAU eine Prämie in Höhe von 400 Euro. Diese Einmalzahlung ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und wird ausgezahlt, wenn ihr die Abschlussprüfung besteht.
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Als Auszubildende der FAU habt ihr nach § 14 TVA-L BBiG Anspruch auf fünf Tage Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Gehalts, um euch auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Dazu zählt die schriftliche, mündliche oder praktische Prüfung am Ende eurer Ausbildung. Dabei könnt ihr die fünf Tage auch au...
Am Dienstag, 12. November 2024 fand nach Art. 63 BayPVG die Jugend- und Auszubildendenversammlung 2024 statt. Wir nutzten die erste Versammlung in unserer Amtszeit, um uns und unsere ehrenamtliche Tätigkeit vorzustellen. Herr Zens, Kanzler der FAU, begrüßte ebenfalls die anwesenden Auszubildenden un...