Abschlussprämie
Gemäß § 20 des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder (TVA-L BBiG) erhaltet ihr bei erfolgreichem Abschluss eurer Ausbildung an der FAU eine Prämie in Höhe von 400 Euro. Diese Einmalzahlung ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und wird ausgezahlt, wenn ihr die Abschlussprüfung besteht.
Die Abschlussprämie wird jedoch nicht gezahlt, wenn das Ausbildungsverhältnis nach einer nicht bestandenen Prüfung durch eine Wiederholungsprüfung beendet wird.